Allgemeine Informationspflichten der Diensteanbieter von Telemedien soll das Impressum erfüllen, den Missbrauch personenbezogener Daten der gesetzliche Datenschutz verhindern. Es gehört zu den Pflichtseiten eines Blogs. Nur „Über …“ ist keine Pflicht, aber eine Verpflichtung; denn es schadet jedem, der diese Internetseite zur eigenen Transparenz nicht hat. Die drei Seiten Impressum, Datenschutz und Über … – also die Pflichtseiten – als erstes anzulegen, war eine Empfehlung des blauen Buches. Ich griff sie auf.

04 im grünen Kreis verweist auf die 4. Etappe.

Die drei Seiten Impressum, Datenschutz und Über mich, also dei Pflichtseiten, als erstes anzulegen, war eine Empfehlung des blauen Buches. Ich griff sie auf.

Impressum

Die Angaben zum Impressum sind „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ (§ 5 Abs. 1 TMG). Diese Anforderungen betreffen auch die anderen Pflichtseiten, nämlich das Copyright/Urheberrecht, die Streitbeilegung und den Haftungsausschluss.

Diese Themen musste ich nachliefern, weil ich sie nicht auf der Liste gehabt hatte. Ich fand sie zufällig bei meinen Recherchen zu anderen Fragen. Den urheberrechtlichen Haftungsausschluss hatte ich mit dem zivilrechtlichen verwechselt und daher zunächst fälschlich für verzichtbar gehalten.

Impressumspflichten: Die Impressumspflicht ist in § 5 TMG für geschäftsmäßige Onlinedienste  geregelt. Anbieter redaktioneller Inhalte sind gem. § 55 RStV informationspflichtig.

Copyright/Urheberrecht: Das Urheberrecht wird nur deklaratorisch erwähnt; denn es gilt unabhängig von seiner Erwähnung im Impressum. Ich bin aber der rechtspraktischen Empfehlung gefolgt, mit seiner ausdrücklichen Darstellung Plagiatoren abzuschrecken. Die Aufnahme von „Copyright“ soll die Abschreckung auf englischsprachige Leser ausweiten.

Streitbeilegung: Im Anschluss an das Impressum wurde bei allen geprüften Firmen die Streitbeilegung rechtlich dargestellt. Nur wenige schlossen die Streitbeilegung aus. Erst nach intensiver Beschäftigung fand ich die Ausnahme von der Pflicht zur Streitbeilegung, wenn nämlich am 31.12. des Vorjahres zehn oder weniger Angestellte beschäftigt wurden. Da ich das Thema nicht unerwähnt lassen wollte, nahm ich einen Hinweis auf diese Ausnahme in meinen Pflichtseiten auf.

Haftungsausschluss: Der Haftungsausschluss wurde von mir wie in vielen Websites auch unterhalb des Impressums eingestellt.

Über …

Eine Darstellung der Person ist nicht nur eine vertrauensbildende Maßnahme, sie gibt auch Auskunft über die Kompetenz des Bloggers. Sie soll knapp gehalten sein und wenig Persönliches preisgeben; den Böswilligen sollen keine Angriffsflächen geboten und persönliche Informationen deshalb zurückgehalten werden, deren Veröffentlichung später bereut werden könnten. Das Netz vergisst nämlich nichts, sofern die Löschung der Daten nicht ausdrücklich betrieben wird.

Da ich in meinen einschlägigen Branchen hinlänglich bekannt bin und Unternehmens- und Personalberatung betreibe, sah ich keinen Anlass, mich zu verstecken und auf meine freiwillige unter den Pflichtseiten zu verztichten. Im Gegenteil, ich wollte eine künftige Werbewirkung meiner Blogs nicht ausschließen.

Also fasste ich den Entschluss, meine schriftstellerische Entwicklung in historisch umgekehrter Reihenfolge darzulegen und nicht nur meinen Berufsweg zu schildern. Dadurch kam das Verfassen der vielen SEO-Texte gleich zu Anfang und sollte meine Kompetenz für das Blogging betonen.

Bereits bei der Durchsicht der Begleittexte zu meinen Tätigkeiten als Geschäftsführer oder Vorstand fiel mir auf, dass ich eine schriftstellerische Nebentätigkeit ausgeübt hatte. Dieser Eindruck verstärkte sich mit jeder weiteren Etappe in meinem Lebenslauf wie Redaktion, Bundeswehr oder Schulzeit. Zum Schluss stand ich vor einer Teilbiografie, wie ich sie weder vorhergesehen noch in Erinnerung gehabt hatte.

Mein „Über …“ hatte eine Länge von fast 300 Wörtern erreicht. Von „kurz und knapp“ konnte keine Rede sein. Dennoch entschied ich mich gegen eine Kürzung des Textes. Ich wollte meinem Bloggen die Palette der Darstellungsformen offen halten.

Datenschutzerklärung für das Blogging

Die Datenschutzerklärung wurde im Anschluss an das Impressum verfasst; denn ich wollte die letzte rechtlich vorgeschriebene Pflichtübung unter den Pflichtseiten so schnell wie möglich hinter mir lassen. Ich hatte beschlossen, sie als letzten Eintrag beim Impressum unterzubringen – allerdings nur mit einem Link auf eine selbstständige Seite.

Umfang der Datenschutzerklärung

Die erste Überraschung gab es für mich bei der Lektüre von Datenschutzerklärungen unterschiedlicher Firmen. Mit meiner Einschätzung von einem durchschnittlichen Umfang von drei Word-Seiten war ich von der Wirklichkeit weit entfernt. Die kürzeste Datenschutzerklärung war 13, die längste 27 Seiten lang. Die Spreizung der Umfänge blieb auch bei Online-Verlagen konstant, die am ehesten als Muster für dr kurt kettembeil blogging hätten dienen können.

Gründe für den Umfang

Das Aufblähen der Umfänge der Datenschutzerklärungen war die Folge der Einführung der DSGVO im Mai 2018. Ihre unscharfen Formulierungen hatten nämlich nicht für Rechtssicherheit gesorgt, sondern unterschiedlichen Interpretationen Tür und Tor geöffnet. Klarheit könnte die Rechtsprechung schaffen; aber sie wird auf sich warten lassen, weil die Gerichte zu selten angerufen werden.

Mitverantwortlich für die unklare Rechtslage sind die Abmahnvereine, deren Geschäft unter Rechtssicherheit leiden würde. Sie mahnen lieber kleine Firmen ab, die entweder die Gebühren aus freien Stücken zahlen und damit widerwillig die gerichtliche Auseinandersetzung meiden, weil sie die Prozesskosten scheuen. An Konzerne, die den Instanzenweg prinzipiell durchhalten, trauen sich die Abmahnvereine nicht heran. Weil die Rechtslage in der Schwebe gehalten wird, neigen Unternehmen aller Branchen dazu, möglichst viele Sachverhalte vorbeugend in ihren Datenschutzerklärungen zu berücksichtigen, und nehmen so ein Aufblähen der Umfänge ihrer Pflichtseiten in Kauf.

Gespräche zur Klärung

In meinen Gesprächen wurde die Bedeutung der Datenschutzerklärung einerseits heruntergespielt, andererseits überbetont. Ein ausgebildeter Datenschutzbeauftragter in meinem Umfeld, inzwischen Auditor, sah kein Problem; er habe selbst eine Datenschutzerklärung von 13 Seiten. Sie professionell zu erstellen, benötige drei Stunden Zeit, sein Anwalt nehme einen Stundensatz von 150 €.

Ein ehemaliger Verleger, nach seinem Verlagsverkauf selbst leidenschaftlicher Blogger,  schilderte die Rechtslage als schwammig undständig in Bewegung. Da er aus verschiedenen Prozessen die Anwaltsszene kenne, habe er seine Datenschutzerklärung mit mehreren Anwälten formuliert und alle relevanten Sozialen Medien berücksichtigt. So sei er auf die Länge von 27 Seiten bei einer Schriftgröße von 10 pt gekommen. Um auf dem Laufenden zu bleiben und die Datenschutzerklärung immer aktuell zu halten, habe er Newsletter einschlägiger Kanzleien abonniert.

Folgerungen für unsere Datenschutzerklärung

Aus den Lektüren von Datenschutzerklärungen, der Beschäftigung mit der DSGVO und weiteren Gesetzen zum Datenschutz und verschiedenen Gesprächen zog ich diese Schlüsse:

  1. Der Text sollte erheblich kürzer ausfallen.
  2. Er sollte verständlich sein.
  3. Er sollte nur die Themen behandeln, die aktuell von dr kurt kettembeil blogging bearbeitet werden.
  4. Der Umfang sollte durch das Blogging bestimmt und je nach Bedarf angepasst werden. Während des Blogaufbaus sollte die Datenschutzerklärung stufenweise ergänzt werden, wenn die Aufnahme weiterer Bausteine wie Soziale Medien erforderlich würde.
  5. Die Datenschutzerklärung sollte in festen Abständen überarbeitet werden.

Sichtung des Arbeitsmaterials

Mit der Sichtung der Muster begann die konkrete Arbeit an der Datenschutzerklärung für dr kurt kettembeil blogging; denn alle Vorschläge waren nicht frei von Themenwiederholungen, Widersprüchen, rechtlichen Ungereimtheiten oder technischen Missverständnissen. Als erstes musste eine Entscheidung über die Struktur getroffen werden, die den Umfang begrenzte, die Vollständigkeit sicherte, Wiederholungen ausschloss und rechtlich sowie technisch auf dem neuesten Stand war. Damit war zugleich festgelegt, welche Muster auszusortieren waren.

Einordnung des Arbeitsmaterials

Auf die Sichtung folgte die strukturierte Überarbeitung der Muster zu Themengebieten, die in die richtige Reihenfolge gebracht werden mussten. Daraus entstand die Gliederung, die, mit Überschriften versehen, zum Korsett der Datenschutzerklärung mutierte. Fünf Komplexe mit Untertiteln bildeten schließlich ihr rechtlich verbindliches Gerüst.

Zuordnung der Textbausteine

Den einzelnen Komplexen des Gerüstes wurden die entsprechenden Textbausteine zu geordnet, die aus Vorformulierungen, Mustertexten, Empfehlungen und Gesetzen bestanden. Die Umfängewurden nicht begrenzt, damit keine Gedanken verloren gingen.

Grundsatz war, eine Datenschutzerklärung für den gesamten Geschäftsumfang des Blogging anzulegen und sie am Ende der Arbeiten auf das für dr kurt kettembeil blogging Erforderliche für die Website zu beschränken. Nicht benötigte Texte sollten in Reserve gehalten werden, damit sie bei Bedarf verarbeitet werden könnten.

Sprachliche Fassung

Die größte Aufmerksamkeit neben der sachlichen Richtigkeit der Datenschutzerklärung galt ihrer sprachlichen Fassung; denn die Beispiele waren häufig ein unverständliches Kauderwelsch aus verschrobener Rechtssprache und wortarmen IT-Darstellungen. In der Regel betonten sie zu stark den rechtlichen Teil, wobei sie die technischen Zusammenhänge teils missverständlich wiedergaben. Die DSGVO wurde überinterpretiert, so dass Verantwortlichkeiten den Webseiten-Betreibern zugeschrieben wurden, obwohl sie in die Zuständigkeiten der Provider fielen; denn nur die Provider können technisch den Schutz der persönlichen Daten garantieren.

Mein Ansatz bestand daher in einer einfachen, aber präzisen Darstellung der Rechtslage durch direkte Benennung der Verantwortlichkeiten. Auf Zusammenfassungen von Gesetzestexten wurde verzichtet. An ihre Stelle traten die Hinweise auf die Normen und, sofern sinnvoll, gesetzliche Zitate.

Nach einer Woche war meine Rohfassung der aufwendigsten meiner Pflichtseiten von 21 Seiten fertig.

Bearbeitung der Rohfassung

Nun begann die Überarbeitung der Rohfassung der Datenschutzerklärung:

  1. Die Datenschutzerklärung wurde in eine veröffentlichungsfähige Sprache gebracht.
  2. Widersprüche und Doppelungen wurden beseitigt.
  3. Die Gliederung des Musters wurde vereinfacht.
  4. Der Datenschutz wurde auf dr kurt kettembeil zugeschnitten, indem zunächst Blogging ohne Gewinnabsicht zugrunde gelegt wurde.
  5. Der Komplex Soziale Medien wurde neu strukturiert. Ein allgemeiner Teil, der alle sozialen Medien betrifft, wurde vorangestellt, damit die Darstellungen der einzelnen Medien auf ihre Besonderheiten beschränkt werden konnten.
  6. Facebook wurde als einziges soziales Medium in die Erstfassung der Datenschutzerklärung aufgenommen, alle anderen wurden der Reserve zugeordnet.

Aus der Rohfassung mit 21 Seiten war eine vorläufige Fassung in der Länge von sieben Seiten entstanden.

Ergänzung der vorläufigen Fassung

Die vorläufige Fassung wurde unter „Grundsätze“ um die Verpflichtungen zur Verschwiegenheit aller Mitarbeiter und den Verweis auf GeschGehG ergänzt, das erst am 25.04.2019 in Kraft getreten war.

Das Datum der letzten Bearbeitung wurde an den Schluss der Datenschutzerklärung gesetzt.

Weiter geht’s mit Blogging Etappe 5 – Website gestalten mit WordPress

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