Mimetisches Begehren in der Personalberatung ist vom mimetischen Handeln abzugrenzen. Mimetisches Handeln ist die konkrete Umsetzung des Handelns durch Nachahmung. Mimetisches Begehren bedarf neben dem Begehrenden und dem Objekt der Begierde eines Nachahmers des Begehrenden. Personalberatung ist nicht auf die Human Ressources zu begrenzen, die sich mit dem Personalwesen und dem Personalmanagement befassen. Ebenfalls in die Personalberatung eingeschlossen ist das Recruiting, die Personalbeschaffung. Beratung ist die Tätigkeit der Personalberatung. Sie ist nicht Coaching, das anderen hilft, und auch nicht Mediation, die Konflikte beilegen hilft; sondern die Beratung unterbreitet eigene Lösungsvorschläge. Diese Präzisierung soll falsche Vorstellungen vom mimetischen Begehren in der Personalberatung von vornherein ausschließen.
… mehr dazu am 15.12.2025