Das Scheinwerferlicht steht als Symbol für den Spot.

Die Phantasielosigkeit im politischen Management offenbart sich besonders in der Bekämpfung der Pandemie des Corona-Virus. Die AHA-Regel sowie Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen bilden die Grundlagen der Kampfmaßnahmen. Lockdowns sind die Bündelungen ständig wachsender und verstärkter Verbote, ohne in der Eindämmung der Pandemie erfolgreich zu sein. Die Gruppenpolarisierung in den Entscheidungsgremien verhindert kreative Ideen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie; sie radikalisiert sogar die Phantasielosigkeit im politischen Krisenmanagement bis hin zur Erfolglosigkeit in der Bekämpfung des Corona-Virus.

Aufspüren der Phantasielosigkeit im politischen Krisenmanagement

Sichtbar wurde die Phantasielosigkeit im politischen Krisenmanagement am Ablauf der Bekämpfung der Corona-Krise.

Die AHA-Regel als Grundlage für die Maßnahmen

Die AHA-Regel, die Abstand, Hygiene und Alltagsmasken zur Bekämpfung der Pandemie ausrief, war der erste Vorschlag des politischen Krisenmanagements an die Bevölkerung. Zur Verhinderung einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sollten die Leute einen Mindestabstand von 1,5 m von Person zu Person einhalten. Die Hygiene war durch Händewaschen oder Desinfektionen der Hände zu fördern. Alltagsmasken hatten Nase und Mund zu bedecken, um das Übertragen des Virus durch Aerosole zu unterbinden.

Die Maßnahmenpalette

Zur Umsetzung der AHA-Regel beschloss das politische Krisenmanagement eine Palette an Maßnahmen, die tief in das private, öffentliche und wirtschaftliche Leben eingriff.

Freizeit: Private Treffen und Feierlichkeiten über einen größeren Personenkreis hinaus wurden verboten. Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen und Straßen sowie in öffentlichen Räumen waren untersagt.

Sport:  Sportvereine und Sportanlagen, sogar Kinderspielplätze wurden geschlossen. Jogging war nur mit entsprechendem Abstand genehmigt. Der Profi-Sport war als Unterhaltung unter Auflagen von der Schließung ausgenommen.

Kultur: Der Besuch von Theatern, Kinos oder Museen sowie von Veranstaltungen fiel einem generellen Verbot zum Opfer.

Personennahe Dienstleistungen: Friseure, Kosmetikstudios, Zahnärzte und auch Physiotherapeuten mussten schließen.

Gastronomie: Restaurants, Clubs, Hotels und Bars durften als Orte der Viren-Übertragung nicht mehr öffnen.

Einzelhandel: Mit Ausnahme des Handels mit Lebensmitteln oder notwendigen Gütern sowie mit Medikamenten wurde das Öffnen der Geschäfte verboten.

Reisen: Bei Reisewarnungen und Reiseverboten in Staaten mit hohen Infektionszahlen wurden Auflagen für die Reisenden ausgesprochen, wie zum Beispiel Quarantäne und Corona-Test.

Einreiseverbote: Reisen in einige Ländern wurden von den Landesregierungen untersagt. Diese Maßnahmen griffen zusammen mit Beherbergungsverboten als Länderrecht in das bundesweit grundgesetzlich garantierte Recht auf Freizügigkeit gem. Art. 11 Abs. 1 GG ein.

Bildung: Die Lehrveranstaltungen mit Präsenz an den Hochschulen wurden eingestellt. Die Bestimmungen über die Öffnung oder Schließung von Schulen und Kitas waren in den Ländern unterschiedlich.

Analyse zur Phantasielosigkeit der Maßnahmen

Die Maßnahmenpalette war in ihrer Länge phantasievoll und unerschöpflich; aber mit ihrer Umsetzung in die Praxis begann die Phantasielosigkeit im politischen Krisenmanagement. Da die Infektionszahlen nicht zurückgingen, verfehlten die Maßnahmen ihre Wirkung. Der erhoffte Erfolg in der Bekämpfung der Pandemie trat nicht ein.

Variationen und Kombinationen der Maßnahmen durch Lockdown

Variationen und Kombinationen der Maßnahmen im Lockdown spiegeln die Phantasielosigkeit im politischen Krisenmanagement wider. Denn als eine wirtschaftliche Verbotspalette schienen sie die Lösung für die Corona-Pandemie zu sein.

Lockdown

Die Verabschiedung des Lockdown im Frühjahr 2020 hörte sich wie ein Hilferuf an; denn das desorientierte politische Krisenmanagement hatte bisher außer der AHA-Regel wenig zur Bekämpfung des Corona-Virus anzubieten.

Verboten wurden alle nicht-systemrelevanten beruflichen Tätigkeiten und Branchen. Im Einzelhandel mussten sehr viele Läden ihre Türen schließen. Baumärkte und Buchläden aber blieben je nach Einschätzung in dem einen Land offen, in dem anderen geschlossen.

Die Kultur zum systemrelevanten Teil des Systems zu zählen, sprengte in Bund und allen Ländern die Phantasie im politischen Krisenmanagement.

Der Lockdown als Verbieten von Dienstleistungen und Zusperren von Unternehmen zur Pandemie-Bekämpfung überforderte hingegen die Phantasie im politischen Krisenmanagement nicht.

Auch parallele Kontaktverbote von Personen passten in die Phantasie im politischen Krisenmanagement.

Übergangszeit zum Teillockdown

Sommer und Frühherbst bildeten die Übergangszeit der Phantasielosigkeit. AHA waren die wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus. Warnungen vor Reisen in ausgesuchte Staaten, Einreiseverbote für einzelne Länder und Beherbergungsverbote traten hinzu. Großveranstaltungen blieben verboten.

Teillockdown

Beeinflusst durch die Reisezeit stiegen die Infektionszahlen und erreichten ihren Höhepunkt am 20.10.2020. Kurz darauf verhängten Bund und Länder einen Teillockdown, um die Wirtschaft zu schonen und die Fehler des Lockdown vom Frühjahr zu vermeiden.

Härterer Lockdown

Mit einem härteren Lockdown mit Weihnachtsunterbrechung ab 16.12.2020 suchten die Politiker der Pandemie im November 2020 Herr zu werden. In einigen Ländern wurde er durch Ausgangsbeschränkungen ergänzt.

Zusätzliche Firmen mussten schließen. Private Treffen wurden auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Golf, Tennis und der Besuch von Fitnessstudios waren verboten. Die Skigebiete blieben, wenn auch mit Einschränkungen, offen. Für Weihnachten und Silvester galten landesabhängig Lockerungen des Lockdown.

Die Infektionszahlen sanken in dieser Zeit nicht. Das Zahlenchaos ließ keine gesicherten Erkenntnisse über die Entwicklung der Pandemie zu.

Verlängerung des härteren Lockdown

Der härtere Lockdown war bis zum 10.01.2021 vorgesehen. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder verlängerten ihn aber bereits am 05.01.2012 bis zum 31.01.2021 ohne eine erkennbare Zahlenanalyse. Private Zusammenkünfte wurden nur im eigenen Hausstand mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. In Hotspot-Gebieten galt ein Bewegungsradius von 15 km.

Verlängerung der Verlängerung

Die Entscheidung über die Verlängerung der Verlängerung des härteren Lockdown wurde vom 26.01.2021 auf den 19.01.2021 vorgezogen, obwohl das RKI zuvor einen Rückgang der Fallzahlen vermeldet hatte. Beschlossen wurden eine vorzeitige Verlängerung der Verlängerung des härteren Lockdown vom 31.01.2021 auf den 14.02.2021. Zusätzliche Verschärfungen der Maskenpflicht, Auflagen im Nahverkehr, Zulassung des Arbeitens im Homeoffice durch den Arbeitgeber sowie die Fortführung der Schließungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen wurden festgelegt. Sie wurden mit der Befürchtung begründet, die Mutationen des Corona-Virus aus Großbritannien und Südafrika könnten nach Deutschland übergreifen und die Gefahrenlage erhöhen.

Analyse der Auswirkungen der Lockdowns zur Phantasielosigkeit

Die Auswirkungen der Lockdowns bieten die Möglichkeit, die Phantasielosigkeit im politischen Krisenmanagement zu analysieren. Die Maßnahmen bestehen hauptsächlich aus Verboten und deren Verlängerungen oder Verschärfungen über die bisher erfolgten Lockdowns.

Da die Verbote weder analysiert noch an die wechselnden Verhältnisse angepasst worden sind, sind die Verbote phantasielos.

Phantasievoll wäre gewesen, Kontaktverbote zu modifizieren oder aufzuheben, wenn sie nicht infektionsrelevant sind oder durch Hygienemaßnahmen abgelöst werden können. Beispiele für Lockerungen sind Betriebe der Gastronomie, die erhebliche Hygieneinvestitionen vorgenommen haben.

Für Befürchtungen, die auf ungesicherter Grundlage Verschärfungen für spätere Zeiten ankündigen, gilt dasselbe. Im Übrigen sind bloße Befürchtungen keine seriöse Entscheidungsgrundlage. Ein Beispiel sind die Warnungen vor Mutationen des Corona-Virus, für die es noch keine eindeutige Gewissheit über deren Eigenschaften gibt.

Die Befürchtungen dienen der phantasielosen Panikmache.

Die Entscheidungen zu den Lockdowns basieren auf einer Gruppenpolarisierung im homophorben Beraterkreis der Bundeskanzlerin und in der Gruppe der Entscheidungsträger zur Verlängerung. Gruppenpolarisierung ist ein gruppendynamisches Phänomen der Sozialpsychologie, das zuerst bei Beratungen der Geschworenen von amerikanischen Strafgerichten diagnostiziert wurde. Vor einer Diskussion Gleichgesinnte werden während der Diskussion radikalisiert und sozialisiert; nach der Diskussion vertreten sie extrem strengere Positionen als vorher. Die zu diesem Zeitpunkt unnötige Verlängerung des härteren Lockdown mit noch schärferen Maßnahmen ist eine gruppenpolarisierte Maßnahme.

Durch ihre Radikalisierung verhindert diese gruppenpolarisierte Maßnahme kreative Ideen zur erfolgreichen Bekämpfung der Pandemie und fördert die Phantasielosigkeit des politischen Krisenmanagements.

Verbote als Maßnahmen zur Steuerung

Verbote sind die am einfachsten zu verordnenden Maßnahmen zur Steuerung von Verhalten. Sie entbinden die Verordnenden von der Pflicht, sich den tiefergehenden Problemen zu stellen und für kreative Lösungen zu sorgen.

Verbote laden sind häufig zur Umgehung oder Übertretung ein. Ihre Wirkung als Maßnahmen zur Steuerung ist nur gesichert, wenn ihre Einhaltung überwacht wird. Sonst fehlt ihnen die Akzeptanz in der Bevölkerung, und sie bleiben wirkungslos.

Ablehnung der Verbote

Eine Überfütterung mit Verboten oder deren Unverhältnismäßigkeit führen immer zur Ablehnung durch die Betroffenen.

Flut von Gerichtsprozessen

Klagen gegen die Verbote sind der zulässige Weg der Ablehnung, der die Rechtsprechung als Dritte Gewalt auf den Plan ruft. Werden die Betroffenen mit Verboten überzogen, steht eine Prozessflut zu befürchten.

„Hamburger Kessel“

Eine andere Art der Ablehnung der Verbote ist der Aufstand gegen die Erlassenden, wie im Umkehrschluss aus dem „Hamburger Kessel“ psychologisch zu folgern ist.

Mit „Hamburger Kessel“ wird ein Polizeieinsatz am 08.06.1986 auf dem Hamburger Heiligengeistfeld bezeichnet. Die Polizei hatte dort Spontan-Demonstranten über 13 Stunden eingekesselt und keine Möglichkeit des Rückzuges oder der Aufgabe gewährt. Das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte den Kessel für rechtswidrig. Das Landgericht Hamburg verwarnte die Polizeiführer und sprach den Eingekesselten Schadensersatz zu.

Bereits im Jahre 1968 hatte die Hamburger Polizei in einem Vorläufer zum „Hamburger Kessel“ Demonstranten mit dem Schild „Enteignet Springer“ in einer Seitenstraße des Verlagshauses eingekesselt.

Dieser Einsatz hatte zu erheblichen Länder übergreifenden Diskussionen innerhalb der Polizei und der Bundeswehr geführt. Die Kritiker lehnten die Maßnahme der Hamburger Polizei mit der psychologischen Begründung ab, die Massenpsyche der Eingekesselten sei mit einem heißen Wassertopf vergleichbar. Bei einem hohen Druck des Wasserdampfes sei der Deckel abzunehmen, um den Druck entweichen zu lassen. Ebenso hätte die Polizei ein Ventil, etwa einen Straßenausgang, öffnen müssen, durch den die Demonstranten hätten entweichen können.

Aus beiden Vorfällen und deren psychologische Beurteilungen lässt sich entnehmen, dass übersteigerte Verbote eines Ventils bedürfen. Es dient nicht nur zum Ablassen, sondern auch zur Kanalisierung des psychischen Drucks. Auch die in dem privaten Sektor verbotsmäßig eingekesselte Bevölkerung benötigt Entlastung und Lenkung. Sonst werden extreme Gruppierungen zu unkontrollierbaren, Staatsstreich ähnlichen Aktionen animiert.

Unübersichtlichkeit der Verbote

Eine nicht nachvollziehbare Unübersichtlichkeit der Verbote entsteht dadurch, dass die Länder eigene nicht miteinander kompatible Verbote aussprechen. Was in einem Land zur Bekämpfung der Pandemie verboten ist, kann in einem anderen ganz oder teilweise erlaubt sein. Widersprüchlichkeiten sind an der Tagesordnung.

Die Phantasielosigkeit im politischen Krisenmanagement fördert die Unübersichtlichkeit und die Widersprüchlichkeit der Verbote; sie verhindert eine einheitliche, Bund und Länder übergreifende Strategie zum Kampf gegen das Corona-Virus. 

Analyse zur Phantasielosigkeit der Verbote

An den Verboten als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie des Corona-Virus lässt sich beispielhaft die Phantasielosigkeit im politischen Krisenmanagement darstellen. Sie sind nur dann geeignete Maßnahmen, wenn sie erfolgreich sind, akzeptiert und durchgesetzt werden. Da sie bisher aber die Pandemie nicht erfolgreich bekämpft, sondern nur die Bevölkerung drangsaliert haben, sind sie wirkungslose Kampfmittel. Sie trotzdem fortzusetzen und sogar noch zu verstärken, beweist die Phantasielosigkeit im politischen Krisenmanagement.

Quintessenz aus der Phantasielosigkeit im politischen Krisenmanagement

Die Phantasielosigkeit im politischen Krisenmanagement ist schleunigst durch eine perspektivische Strategie unter Einschluss der Impfungen gegen das Corona-Virus zu ersetzen. Ein „Hamburger Kessel“ ist zu vermeiden, Gruppenpolarisierung ist einzudämmen. Kreativität ist anstelle eines phantasielosen, medienwirksamen Verbotspopulismus gefordert. Sonst sollten sich die Wähler an Hermann Josef Abs erinnern: „Entweder die Zahlen ändern sich oder die Köpfe.“

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1 Comment

Medienmanager · 25. Januar 2021 at 19:15

Viele Branchen leiden unter der Corona-Pandemie. Es gibt aber echte Gewinner kombiniert mit einer Verschwendung von Steuergeldern.
Beispiel: 34,1 Millionen Menschen ab Alter 60 Jahr sowie Personen mit Vorerkrankungen haben Gutscheine für den Bezug von 2 x 6 FFP2-Masken verbunden mit einer Zuzahlung von 2 x 2,– Euro erhalten bzw. die Gutscheine kommen irgendwann per Post an. Die Apotheken bekommen pro Maske 6,– Euro erstattet, schön. Aber wo ist der Haken?
Die Deutschen Apotheken erhalten vom Staat 2,455 Milliarden Euro, die Berechtigten zahlen 136 Millionen Euro zu. Faktisch kostet eine Maske eine Maske eine Apotheke, incl. Handling etc. pp, maximal 1,80 Euro. Vielen Apotheken kaufen zertifizierte FFP2-Masken sogar noch deutlich günstiger ein. Rechnet man mit 1,80 Euro haben die Apotheken Kosten von ca. 737 Millionen Euro. Faktisch wird somit die Apothekenbranche mit ca. 1,71 Milliarden Euro bezuschusst. Bezogen auf die 19.000 Apotheken in Deutschland entspricht das einer Förderung von ca. 90.000,– Euro pro Apotheke. Man fördert somit eine Branche die marginal von der Pandemie betroffen ist.
Wie man es anders machen kann sieht man am Beispiel unseres Nachbarlanges Österreich. Dort kam die klare Ansage der Kurz-Regierung das FFP2-Masken nicht mehr als 1,– Euro kosten dürfen. Daran halten sich alle Handelskonzerne in der Alpenrepublik. ALDI verkauft dort besagte Masken sogar nur für 0,59 Euro pro Stück. Da Wettbewerb das Geschäft belebt, gibt sogar teils kostenlose Masken.
Das bundesdeutsche Model, ist beim Thema FFP2-Masken, eine teure Fehlleistung. Wem das Ganze in der Politik eingefallen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Es waren jedoch einige sog. Top-Berater involviert. Letztlich wurde bzw. wird ein weiteres Mal in Corona-Zeiten eine Menge Geld vom Staat vernichtet.
Die Pandemie hat schon heute zahlreiche Verlierer: Weite Teile des stationären Handels, Künstler, die Veranstaltungsbranche, Medienschaffende und Friseure seinen hier nur als einige Beispiele genannt. Hier zu fördern ist notwendig und sinnvoll. Tragischer Weise warten gerade aber die Unternehmen auf Hilfe, die sie wirklich brauchen.

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